Gemischte Siedlungsabfälle
Im Rhein-Sieg-Kreis besteht die sogenannte Andienungspflicht von gemischten Siedlungsabfällen zur Beseitigung. Die Abfälle müssen satzungskonform über die RSAG AöR entsorgt werden. Gerne können Sie dies mithilfe eines Umleerbehälters erledigen. Die entsprechenden Kosten setzen sich zusammen aus dem Preis je Leerung und dem Mietpreis pro Woche.
Haben Sie ein Gewerbe übernommen und möchten auch die Behälter des Vorpächters übernehmen? Kein Problem. Lassen Sie uns bitte Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die Gewerbeabmeldung des Vorpächters zukommen und eine Nachricht, zu welchem Datum Sie die Behälter übernehmen möchten.
Die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen ist über Behälter der Größen 660 Liter, 1.100 Liter, 2.500 Liter und 5.000 Liter möglich.
Sind die genannten Volumina nicht ausreichend, können Sie auch einen Absetzcontainer mit Deckel oder einen Selbstpresscontainer in Dauergestellung über uns beziehen – sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne bezüglich der Konditionen.